1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, unabhängig davon, ob bei dem jeweiligen Folgegeschäft ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
(2) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der SkillPot GmbH ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkannt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote der SkillPot GmbH erfolgen grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Antrag abzugeben.
(2) Verträge mit der SkillPot GmbH kommen erst mit Annahme bzw. Bestätigung in Schrift- oder Textform durch die SkillPot GmbH zustande. Soweit nichts anderes vereinbart wird, liegt die Verantwortung für die Auswahl der zur Auftragserfüllung herangezogenen Leistungen und Produkte bei der SkillPot GmbH. Die SkillPot GmbH ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
(3) Der Rücktritt oder die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
3. Lieferung und Leistung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen alle Lieferungen und Leistungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die SkillPot GmbH erbringt ihre Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten.
(2) Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie von der SkillPot GmbH schriftlich oder in Textform bestätigt werden. Im Übrigen sind Angaben zu Liefer- und Leistungsterminen als annähernd zu betrachten. Kann ein solcher unverbindlicher Termin nicht eingehalten werden, ist eine Nachfrist von bis zu vier Wochen zu gewähren.
(3) Der Kunde kann wegen verspäteter Leistung nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die SkillPot GmbH den Grund für die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die SkillPot GmbH hat beispielsweise Leistungsverzögerungen aus technischen Gründen, infolge eines Streiks oder aufgrund Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (zum Beispiel von anderen Providern, Netzbetreibern, eigenen Lieferanten oder Leistungsanbietern) nicht zu vertreten. Die Durchführung des Auftrags wird unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt. Der Vergütungsanspruch der SkillPot GmbH bleibt in diesem Fall im vollen Umfang bestehen, der Kunde kann keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Der SkillPot GmbH steht jedoch wegen der noch ausstehenden Leistung ein Rücktrittsrecht zu.
(4) Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise der SkillPot GmbH, es sei denn, es ist über die Preisgestaltung eine Vereinbarung getroffen worden. Die Preise eines Angebotes gelten nur bei Bestellung aller angebotenen Leistungen. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden Satz zusätzlich berechnet.
(2) Werden einzelne Leistungen später als vier Monate nach Vertragsabschluss fällig, ist die SkillPot GmbH berechtigt, etwaige nach der Angebotsabgabe eingetretene Lohn- oder Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung zu stellen. Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, werden Material und Lohn nach Aufwand berechnet.
(3) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die SkillPot GmbH kann monatlich abrechnen. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht angenommen.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Stundung seiner Schuld werden Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften fällig. Die SkillPot GmbH kann für jede Mahnung eine Pauschalaufwandsentschädigung von 10 EUR berechnen. Die SkillPot GmbH kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlung verlangen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Bezahlung sämtlicher, auch bereits früher oder künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum der SkillPot GmbH. Bei laufender Rechnung sichert der Eigentumsvorbehalt den anerkannten Saldo (Kontokorrentvorbehalt).
(2) Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig und so lange kein Zahlungsverzug vorliegt. Aus dem Weiterverkauf entstehende Forderungen werden von vorneherein an die SkillPot GmbH abgetreten. Die SkillPot GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
6. Gewährleistung und Abnahme
(1) Offensichtliche Mängel, wie zum Beispiel Beschädigungen und Mengenabweichungen, sind der SkillPot GmbH spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung bzw. Lieferung anzuzeigen, andere Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen die SkillPot GmbH hergeleitet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Ist eine Leistung oder Lieferung mangelhaft, erfolgt kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der SkillPot GmbH. Der Kunde hat der SkillPot GmbH die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Im Falle des Fehlschlagens der Mangelbeseitigung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
(3) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch statt der Leistung zu; die Schadensersatzhaftung im Übrigen bleibt davon unberührt. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache (kleiner Schadensersatz).
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, vorbehaltlich der rechtzeitigen Mängelrüge.
(5) Erbringt die SkillPot GmbH im Zusammenhang mit einer Mängelrüge Leistungen, die nicht unter ihre Gewährleistungspflicht fallen, ist sie berechtigt, diese dem Kunde zum üblichen Preis beziehungsweise zu den im Einzelvertrag vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen in Rechnung zu stellen.
(6) Handelt es sich bei der von der SkillPot GmbH aufgrund eines Einzelvertrages geschuldeten Leistung um einen Werkvertrag, stellt sie das vertragsmäßig hergestellte Werk zur Abnahme bereit. Der Kunde führt daraufhin eine Abnahme durch. Erweist sich das Werk als mangelfrei oder als nur unwesentlich mangelhaft, erklärt der Kunde schriftlich die Abnahme. Eine Nutzung des Werks durch den Kunden, gleichgültig ob ganz
oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Sieht ein Einzelvertrag die Erstellung von Leistungen in abgrenzbaren und prüfbaren Teilleistungen und deren jeweilige Abnahme vor, ist die SkillPot GmbH verpflichtet, die Teilleistungen nach ihrer Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen. Im Übrigen gilt in diesen Fällen in Bezug auf die Teilleistung dasselbe wie in Bezug auf die Abnahme des Gesamtwerkes. Nimmt der Kunde das Werk nach dessen Bereitstellung zur Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, gilt das Werk mit Ablauf von 14 Kalendertagen seit der Bereitstellung als abgenommen. Entsprechendes gilt bei Vereinbarung der Abnahme von Teilleistungen nach Bereitstellung einer Teilleistung zur Abnahme.
7. Haftung
(1) Wegen schuldhafter Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlungen haftet die SkillPot GmbH – auch für ihre Vertreter, Angestellten und sonstigen Hilfspersonen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der SkillPot GmbH auf den nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(2) Die Haftung für Datenverlust oder -beschädigung wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen können, zu verhindern. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, muss er sich im Falle eines Schadenseintritts ein ein entsprechendes Mitverschulden zurechnen lassen.
(3) Für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die SkillPot GmbH gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
(4) Diese Beschränkungen gelten nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, garantierte Beschaffenheitsmerkmale, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. Lizenz- und Urheberrechte
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Berater, Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
9. Sonstige Vereinbarungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Bei allen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Geschäftssitz der SkillPot GmbH zuständig ist. Die SkillPot GmbH ist auch berechtigt, am Ort des Geschäftssitzes des Kunden zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder später unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem erstrebten Erfolg möglichst nahe kommt.
(4) Nebenabreden, Modifizierungen, sonstige Vereinbarungen sowie die Abänderung dieser Klausel sind nur verbindlich, wenn sie in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) getroffen werden.